Aufteilung der Innenstadt in drei Zonen
Es gibt auch Maßnahmen, die mehr Planungs- und Abstimmungsaufwand erfordern und geringere Zustimmung vonseiten der Teilnehmenden der Bürgerbeteiligung erhalten haben:
Bedingt durch den höheren Aufwand ist eine Umsetzung nicht schnell und kurzfristig möglich. Dazu gehört auch die Aufteilung der Innenstadt in drei Zonen: Altstadtkern und innerer Schiedering, 1. Innenstadtgürtel sowie 2. Innenstadtgürtel mit Nordufer der Lahn und Friedhof, Diezer Straße und Blumenrod.
Im Altstadtkern ist kein Parken im öffentlichen Raum – Straßen - vorgesehen. Ausgenommen hiervon ist das Bewohnerparken. Als Beispiel hierfür dienen die Plätze Neumarkt und Kornmarkt. Das führt zu einer höheren Aufenthaltsqualität in der Stadt. Im inneren Schiedering liegt der Fokus auf Parken in Parkhäusern und auf Parkplätzen wie der WERKStadt. Im Straßenrandbereich soll weitestgehend zugunsten der Radfahrenden und des Parkflusses auf Parkplätze verzichtet werden.
Die beiden äußeren Innenstadtbereiche hingegen sollen Parkmöglichkeiten mit Parkschein- oder Parkscheibe sowie Bewohnerparkplätze anbieten. Das traf bei den Beteiligten der Bürgerbeteiligung auf geringere Zustimmung, wird aber von den direkten Anwohnern verstärkt eingefordert. Außerdem dient dies der Umsetzung der Regelungen durch die Straßenverkehrsordnung, die beispielsweise das Parken auf Bürgersteigen generell verbietet. Es sei denn, es wird bei ausreichend breiten Gehwegen ausdrücklich erlaubt.
„Das ist eine der notwendigen Kompromisssituationen, die den unterschiedlichen Interessenlagen von Anwohnern und Besuchern geschuldet ist“, erläutert Stanke die Situation.
Mit der Bündelung der Parkierungsanlagen sollen Parkhäuser an Attraktivität zum Parken zunehmen. Neben einem einheitlichen Tarifsystem in der Stadt – dabei wirken ebenso private Parkhausbetreibende mit – wird durch Sicherheitssysteme wie Kameras sowie der Neugliederung von Frauen- und Mutter-Kind Parkplätzen das Parken bedürfnisorientierter gestaltet. Auch die Verfügbarkeit rund um die Uhr soll für größere Akzeptanz sorgen.
Etwa 16 Prozent der Teilnehmenden an den Beteiligungsverfahren sehen die Neuordnung des Bewohnerparkens kritisch. Dabei ist das Ziel die Maßnahme, den vorherrschenden hohen Parkdruck – das heißt viele Autos auf verhältnismäßig wenigen Parkplätzen – für die Anwohner zu reduzieren. Vorgesehen sind neue, großflächige Zonen. Anwohner sollen hier bevorrechtigt mit Parkausweisen parken, Besuchsausweise für einen Tag und maximal zehn Mal im Jahr sollen ebenfalls ermöglicht werden. Für alle anderen wird das Parken zukünftig nur noch mit Parkschein oder zeitlich begrenzt mit Parkscheibe möglich sein.
"Das Parkraummanagementkonzept dient dem Kraftfahrzeugverkehr. Es reduziert den Parksuchverkehr und verbessert den Verkehrsfluss – verkürzt also die Fahrzeiten und löst den Stau auf. Auch die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden wird gestärkt, das trifft besonders auf die Schulwegsicherung zu", verdeutlicht Stanke.
Das Parkraummanagementkonzept wurde gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.