Für den „Ortsgerichtsbezirk Limburg V - Linter“ ist eine neue Ortsgerichtsvorsteherin / ein neuer Ortsgerichtsvorsteher dem Direktor des Amtsgerichts durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 10 Jahren (ab 65 Jahre für 5 Jahre) vorzuschlagen. Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 8 des Hessischen Ortgerichtsgesetzes.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
| • | Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften |
| • | Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht |
| • | Sicherung des Nachlasses |
| • | Mitwirkung bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen |
| • | Schätzungen |
Weitere Informationen finden Sie auf www.limburg.de unter Ortsgerichte und auf www.ortsgericht.de
Interessierte Personen, die in dem „Ortsgerichtsbezirk Limburg V - Linter“ wohnen, werden gebeten, sich bis zum 05. März 2025 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Hauptverwaltungsabteilung, Frau Lanzel 06431 203-321 zu wenden.