Städtebauliche Entwicklung in Heidenrod, Ortsteil Kemel; Gewerbegebietsflächen „Am Hupperter Weg“; Erarbeitung eines Bebauungsplanes
hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der BürgerInnen.
Gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt, im Ortsteil Kemel ein weiteres Gewerbegebiet zu entwickeln. Zur Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen wird ein Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Hupperter Weg“ erarbeitet.
Der Geltungsbereich, für den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2023 einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Kemel wie folgt:
| Flur | Flurstück | Größe | Lage | Eigentümer |
| 8 | 1/10 | 13.097 m² | Am Hupperter Weg | Gemeinde Heidenrod |
Der Geltungsbereich ist auf dem abgebildeten Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte (unmaßstäblich) dargestellt.
Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidender Lösungen, für die die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen, zu informieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Betroffene erhalten hiermit die Gelegenheit, sich gemäß § 3 BauGB zu informieren. Die Unterlagen können in der Zeit vom
08. Januar 2024 bis 09. Februar 2024
im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung
eingesehen werden.
Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer Informationsveranstaltung gemäß § 3 (1) BauGB für Mittwoch, den 31.01.2024, um 18.00 Uhr in die Römerhalle (Seniorenraum), An der Römerhalle 1 in 65321 Heidenrod-Kemel ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Bürgerversammlung wird die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Bebauungsplan erarbeitet werden soll, vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der vor genannten Auslegungszeit und im Rahmen der Bürgerversammlung Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.
Anlage: Liegenschaftskarte