Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen, Gemarkung Wisper, Flur 2, Flurstücke 35, 49 und 50 im Bereich Hainwiese
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 04.09.2023 beschlossen, dass beabsichtigt ist, analog den Vorschriften des § 6 Hess. Straßengesetz, die nachfolgenden gemeindeeigenen, nicht ausgebauten Wegeparzellen einzuziehen und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen:
| Gemar-kung | Flur | Flur- stück | Größe | Lage | Eigentümer |
| Wisper | 2 | 35 | 879 m² | Auf dem Röderkopf | Gemeinde Heidenrod |
| Wisper | 2 | 49 | 904 m² | Dicke Birken | Gemeinde Heidenrod |
| Wisper | 2 | 50 | 261 m² | Mittelgewann | Gemeinde Heidenrod |
Öffentliche Bekanntmachung des Ankündigungsbeschlusses zur Entwidmung
Für oben genannte gemeindeeigenen Wegeparzellen besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr, da alle angrenzenden Grundstücke über bestehende gemeindeeigene Wegeparzellen ausreichend verkehrlich erschlossen sind.
Analog § 6 Hess. Straßengesetz wird hiermit die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Das Grundstück Flur 2, Flurstück 49 wird nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens neu vermessen, mit dem Ziel, dass über die bestehende landwirtschaftliche Wegeparzelle Gemarkung Wisper, Flur 2, Flurstück 54, Lage Mittelgewann, die verkehrliche Erschließung gesichert wird.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 16. Januar bis 16. April 2025 die Möglichkeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen vorzutragen.
Wünsche, Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder per Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heidenrod, Zimmer 203, Herr Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Hinweis:
Die Wegeparzellen, die nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden sollen, sind in der nicht maßstäblichen unten abgedruckten Liegenschaftskarte markiert dargestellt.
Anlage: Liegenschaftskarte (unmaßstäblich verkleinert)