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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Satzung Entwidmung Niedermeilingen

Aufgrund der §§ 5 und 51, Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I 2005 / S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl I 2005 / S 674) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I.S. 546) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod in ihrer Sitzung am 16.02.2024 nachfolgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle

§ 1

Die in dem anliegenden Planausschnitt gekennzeichnete Wegeparzelle Gemarkung Niedermeilingen, Flur 7, Flst. 2 wird nicht mehr für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Zweckbestimmung „öffentlicher Weg“ wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heidenrod, den 26.02.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
Diefenbach, Bürgermeister