Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Freitag den 28. März 2025 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Watzelhain eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Watzelhain statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers (Maßnahmen, Abschussplanerfüllung, Aktivitäten, Vorkommnisse) |
| 3. | Beschlussfassung zum Abschussplanvorschlag für Rotwild des Jagdausübungsberechtigten |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht des/der Kassenprüfer/s |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2024/2025 |
| 9. | Neuwahl des gesamten Jagdvorstandes |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
| 11. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Watzelhain.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.