Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle Gemarkung Niedermeilingen, Flur 7, Flurstück 2, Lage „Auf der Gronauer Höhe“
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2022 beschlossen, dass beabsichtigt ist, analog den Vorschriften des § 6 Hess. Straßengesetz, die nachfolgende gemeindeeigene, nicht ausgebaute Wegeparzelle einzuziehen und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe | Eigentümer |
| Niedermeilingen | 7 | 2 | 686 m² | Gemeinde Heidenrod |
Öffentliche Bekanntmachung des Ankündigungsbeschlusses zur Entwidmung
Für diese gemeindeeigene Wegeparzelle besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr, da alle angrenzenden Grundstücke über bestehende gemeindeeigene Wegeparzellen ausreichend verkehrlich erschlossen sind und die öffentliche Wegeparzelle in der Vergangenheit dauerhaft in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit einbezogen war.
Analog § 6 Hess. Straßengesetz wird hiermit die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Das Grundstück der öffentlichen Wegeparzelle soll nach erfolgtem Entwidmungsverfahren katastermäßig, mit dem Ziel eine neue arrondierte gemeindeeigene Fläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes als Element der öffentlichen Infrastruktur vorzuhalten, neu geordnet werden. Eine hierfür notwendige Arrondierung mit Neuvermessung erfolgt nach dem Satzungsbeschluss über die Entwidmung der Einziehung der vorgenannten gemeindeeigenen Wegeparzelle. Der Gemeindevorstand hat in seiner Beschlussfassung seines Ankündigungsbeschlusses am 02. Mai 2022 festgestellt, dass eine öffentliche Zweckbestimmung als öffentliche Wegeparzelle entbehrlich ist. Jegliche Verkehrsbedürfnisse können und werden bereits seit Jahren über bestehende öffentliche Wegeflächen sichergestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 20. März bis 20. Juni 2023 die Möglichkeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle vorzutragen.
Wünsche, Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder per Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heidenrod, Zimmer 203, Herr Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Hinweis:
Die Wegeparzelle, die nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden soll ist in der nicht maßstäblichen unten abgedruckten Liegenschaftskarte markiert dargestellt. Die Wegeparzelle ist in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche (Acker) bewirtschaftet.
Anlage: Liegenschaftskarte