Mit Bescheid vom 27.02.2024 erteilte die Ordnungs- u. Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises der Gemeinde Heidenrod die Haushaltsgenehmigung für 2024.
Wir sind dankbar für die schnelle und zeitnahe Genehmigungsbearbeitung durch den Rheingau-Taunus-Kreis.
Nachdem der handwerklich korrekt aufgestellte Haushaltsplan fristgerecht Ende November 2023 beschlossen wurde, konnte zügig die Prüfung des Werkes durchgeführt werden und nun früh im Jahr die volle Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt werden. Dies auch weil der Heidenroder Haushalt auf einem soliden finanziellen Fundament steht, was die Genehmigung leichtfallen lässt. Alle Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung werden eingehalten, Schulden weiter abgebaut und trotzdem erheblich investiert, und das bei einem niedrigen Grundsteuerhebesatz.
Das weitgehend einvernehmliche Handeln der Gemeindevertretung, getragen von einem Grundkonsens zur zielführenden und der Lage angepassten Finanzplanung gepaart mit der professionellen Begleitung führt zum Erfolg.
Somit freut sich die Gemeinde Heidenrod auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushalt zur positiven Gestaltung der Gemeinde.
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 24.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 24.641.161 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 24.287.156 EUR
mit einem Saldo von — 354.005 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Überschuss von — 354.005 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.893.156 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.837.327 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.727.070 EUR
mit einem Saldo von — -1.889.743 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.104.202 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.105.953 EUR
mit einem Saldo von — -1.751 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von — 1.662 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.708.432 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.180.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.250.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 335 % |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 365 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 390 % |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 24.11.2023 beschlossene Stellenplan.
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1, Satz 3 HGO und damit nicht der vorrangigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, gelten die in den Budgetrichtlinien unter 3.3.1 genannten Beträge.
| bis | 2.500 EUR | Verfügung Bürgermeister |
| ab | 2.500 EUR – 25.000 EUR | Verfügung Gemeindevorstand |
| über | 25.000 EUR | Verfügung Gemeindevertretung |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heidenrod für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
1.708.432,00 EUR
(i. W.: „einer Million siebenhundertachttausend vierhundertzweiunddreißig Euro“)
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO,
2. den in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.180.000,00 €
(i. W.: „zwei Millionen einhunderachtzigtausend Euro“)
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,
3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.250.000,00 €
(i. W.: „einer Millionen zweihundertfünfzigtausend Euro“)
in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod hat in ihrer Sitzung am 24. November 2023 die Haushaltssatzung mit dem zugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Unterlagen wurden am 13. Dezember 2023 der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Der nach § 92 Ab s. 5 Nr. 1 HGO geforderte Ausgleich im Ergebnishaushalt 2024 kann dargestellt werden. Dieser weist im ordentlichen Ergebnis einen geplanten Überschuss in Höhe von 354.005 EUR auf, welcher auch den geplanten Jahresgewinn darstellt. Ein Griff in die Rücklagen ist planerisch daher nicht notwendig.
Auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Jahre 2025 bis 2027 wird ein kumuliertes positives ordentliches Ergebnis erwartet. Die Höhe beläuft sich in diesem mittelfristigen Planungszeitraum auf ca. 2,5 Mio. EUR.
Im Finanzhaushalt kann der erforderliche Ausgleich gemäß§ 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO im Haushaltsjahr 2024 ebenfalls dargestellt werden.
Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.893.156 EUR deckt die geplanten Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten in Höhe von 1.512.733 EUR und auch die Auszahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse in Höhe von 197.450 EUR. Es verbleibt ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss von 182.973 EUR. Ab dem Haushaltsjahr 2024 erhält die Gemeinde Heidenrod keine weitere Zuweisung mehr aus dem Landesausgleichsstock in Höhe der zu leistenden Zahlung an das Sondervermögen Hessenkasse.
Mittelfristig betrachtet wird im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 ein kumulierter Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 6.935.862 EUR erwartet. Daraus können die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen Hessenkasse im gleichen Planungszeitraum geleistet werden (zusammen: 5.034.383 EUR).
Der geplante Zahlungsmittelbstand zum Ende des Planungszeitraumes beläuft sich auf rd. 3 Mio. EUR.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufgrund der Planwerte zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Der Jahresabschluss 2022 wurde am 23. Oktober 2023 vom Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod aufgestellt und der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises zur Prüfung vorgelegt. Das ordentliche Ergebnis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 beläuft sich auf ca. 2 Mio. EUR und konnte gegenüber den Planwerten verbessert werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2024 wurde auch die vorläufige Ergebnisrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Planerisch schließt das Haushaltsjahr 2023 mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 274.402 EUR ab. Zum 22. Februar 2024 wurde ein vorläufiges ordentliches Ergebnis in Höhe von ca. 4,4 Mio. EUR (Überschuss) gemeldet.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der haushaltsrechtlichen Genehmigung liegen dem Grunde nach vor.
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2024 auf 1.708.432 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite ist genehmigungsfähig gemäß§ 93 Abs. 3 in Verbindung mit§ 103 HGO. Im Haushaltsjahr 2024 sind Umschuldungen in Höhe von 1.395.770 EUR geplant, die nicht der Genehmigungspflicht unterstehen.
In § 3 der Haushaltssatzung 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.180.000 EUR festgesetzt, die im Jahr 2025 zur Auszahlung kommen sollen. Sie betreffen die Produktbereiche Sicherheit und Ordnung (Brand- und Katastrophenschutz), Ver- und Entsorgung (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung), Verkehrsflächen und -anlagen (ÖPNV) sowie Wirtschaft und Tourismus. Aufgrund der Finanzplanungen bis zum Jahr 2027 erscheint die Finanzierung der Auszahlungen gesichert.
Zum Nachweis der bedarfsgerechten Festsetzung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite wurde eine dokumentierte Liquiditätsplanung gemäß § 105 Abs. 2 HGO vorgelegt. Hiernach liegt der höchste monatsbezogene Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgrund der erwarteten Liquiditätsschwankungen bei ca. 1 Mio. EUR. lnvestive Auszahlungen sind in Höhe von ca. 5,8 Mio. EUR geplant. Der festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 1,25 Mio. EUR ist genehmigungsfähig.
Der Stand der Verbindlichkeiten für den Kernhaushalt der Gemeinde Heidenrod beträgt zum 31. Dezember 2023 rd. 13,5 Mio. EUR aus Krediten für Investitionen und rd. 2,6 Mio. EUR gegenüber dem Sondervermögen Hessenkasse. Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich auf rd. 2.000 EUR.
Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Heidenrod kann derzeit als noch gesichert eingestuft werden.
Um den Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen, empfehle ich auch weiterhin eine restriktive Personalbewirtschaftung sowie eine eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen Aufgaben und Standards.
Insbesondere empfehle ich, die freiwilligen Leistungen dauernd auf ihre Notwendigkeit und den Leistungsumfang hin zu überprüfen. Von der Übernahme neuer Leistungen im disponiblen Bereich sollte grundsätzlich abgesehen werden. Mit jedem Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir eine gesonderte detaillierte Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Diesbezüglich verweise ich auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach§ 93 HGO in Verbindung mit §§ 8 ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zudem empfehle ich, auf neue Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, weitgehend zu verzichten. Künftig sollte das Investitionsvolumen im Haushalt eines Jahres grundsätzlich so gestaltet werden, dass keine Nettoneuverschuldung eintritt.
Zur Überprüfung der Einhaltung des Haushaltsausgleichs bitte ich Sie, mir gemäß § 28 Abs. 3 GemHVO bis zum 31. Juli 2024 sowie mit der Vorlage des Haushalts 2025 über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten.
Diese Verfügung ist der Gemeindevertretung gemäß§ 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Weise mitzuteilen. Von der Veröffentlichung gern. § 97 Abs. 4 HGO bitte ich mir Kenntnis zu geben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Widerspruch erhoben werden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.03.2024 bis 26.03.2024 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag | 08:00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr |
| Freitag | 07:00 - 12.00 Uhr |
Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechstunden kann auf Anfrage vereinbart werden.