Die Gemeinde Heidenrod bietet zum 01. September 2024 ein Duales Studium
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Bachelor of Art Public Administration (B.A.)
Allgemeine Verwaltung (gehobener Dienst)
an.
Der Studiengang Bachelor of Arts - Public Administration dauert drei Jahre (6 Semester). Er setzt sich aus fachtheoretischen Studienabschnitten an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung mit ihren vier Abteilungen in Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden und fachpraktischen Studienabschnitten in den Ausbildungsbehörden zusammen. Abschluss des Studiengangs Public Administration ist der akademische Grad „Bachelor of Arts“.
Die Besoldung erfolgt über die Anwärterbezüge AW 09 nach dem Beamtenbesoldungsgesetz.
Sie lernen umfangreiche Verwaltungstätigkeiten und die vielfältigen Aufgaben einer modernen Kommunalverwaltung kennen.
Voraussetzungen für ein Duales Studium sind ein gutes Abitur und Interesse an rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen, sowie sicherer Umgang mit dem PC und Grundkenntnisse in Officeanwendungen. Daneben wird eine gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen und ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet.
Sie
dann sind Sie mit einem Dualen Studium für Public Administration (B.A.), Allgemeine Verwaltung (gehobener Dienst) bei der Gemeinde Heidenrod genau richtig.
Nach erfolgreichem Abschluss bieten wir eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis an.
Wenn auch Sie die Verwaltung als einen modernen öffentlichen Dienstleister verstehen, in der der Bürger als Kunde im Mittelpunkt steht, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wie Lichtbild, Lebenslauf, Zeugniskopien usw. bis zum 01. April 2024
an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod
Rathausstraße 9
65321 Heidenrod
oder per E-Mail als PDF Anhang an bewerbung@heidenrod.de.
Sollten Sie noch Fragen oder Informationsbedarf haben, rufen Sie uns an.
Auskünfte erteilt Ihnen der Hauptamtsleiter, Herr Thomas Kürzer, unter der Telefonnummer 06120/7917 oder der Bürgermeister, Herr Volker Diefenbach unter der Telefonnummer 06120/7915.
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet, eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.