Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß § 17 der Jagdgenossenschaftssatzung hiermit öffentlich bekannt:
Am Freitag, den 11.April 2025 findet um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Springen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Springen statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit. |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers (Maßnahmen, Abschussplanerfüllung, Aktivitäten, Vorkommnisse) |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2024/2025 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft. |
| a) Wegebaumaßnahmen und Freischneidearbeiten in Springen und Wisper |
| b) Verfügungsmittel für den Jagdvorstand |
| 9. | Beratung Jagdbezirk Springen Süd, Baumaßnahmen Windpark, Schreiben der Pächter. |
| 10. | Verschiedenes, Veranstaltungen, Termine |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Springen einschließlich der angegliederten Flächen der Gemarkung Wisper. Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.