Versammlung der Angliederungsjagd-Genossenschaft Wisper
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt:
Am Dienstag, den 08. April 2025 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschafsraum im Haus der Feuerwehr in Wisper eine Versammlung der Angliederungsjagdgenossenschaft des Angliederungsjagdbezirkes Wisper statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdpachterlöse aus den Jagdjahren 2023/2024 und 2024/2025 |
| 6. | Festlegung des Auszahlungstermins |
| 7. | Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
| 8. | Verschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Wisper.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.