Versammlung der Jagdgenossenschaft Hilgenroth
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Montag, den 07.04.2025 findet um 19.00 Uhr im „Alten Rathaus“ im Ortsteil Hilgenroth eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Hilgenroth statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 7. | Berichterstattung und Beschlussfassung über evtl. Wegebaumaßnahme |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2024/2025 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
| 10. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Hilgenroth.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.