Die Grundsteuerreform ist das Ergebnis einer Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht und hat in den letzten Monaten viele Gemüter bewegt.
Nachdem fast alle Grundeigentümer von der Finanzverwaltung ihren neuen Messbescheid bekommen haben und diese einen neuen Hebesatz ausgerechnet hat, musste die Gemeinde tätig werden.
Ziel war es, dass die veränderte Grundsteuer für die Gemeinden aufkommensneutral sein sollte, also die Einnahmen aus dieser Steuer in der Gemeinde gleichbleiben bzw. die Bürgerschaft in Summe nicht stärker belastet wird.
Bei ca. 3500 Grundsteuerbescheiden können kleine Abweichungen des Durchschnittsmessbetrages schon zu Verwerfungen führen. Die Gemeindevertretung konnte den gutachtlichen Empfehlungen der Verwaltung nach deren Erhebungen folgen und beschloss einen Hebesatz von 250 Messzahlprozent - der mit Abstand niedrigste Wert im Rheingau-Taunus-Kreis.
Mit der dann folgenden Bescheiderstellung und deren Versand im Februar wurde das konkrete Ergebnis bekannt.
Das Ergebnis war überaus positiv: Nahm die Gemeinde bisher nach altem Recht eine Summe von € 826.000 über die Grundsteuer B ein, liegt das Ergebnis der Aufsummierung der Bescheide 2025 bei € 837.000, also beinahe eine Punktlandung. Auch wenn einzelne Bürger Abweichungen nach oben haben, ist das Gesamtergebnis überaus erfreulich.