Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt:
Am Freitag, den 05. April 2024 findet um 20:00 Uhr im Vereinsraum der Bornbachhalle im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil II statt, zu dem hiermit eingeladen wird.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
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| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2023/2024 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen Wegebaumaßnahme bezüglich der Zufahrt zum Stegerhof |
| 10 | Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
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| hier: | a) Wegebaumaßnahmen |
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| b) Verfügungsmittel für den Jagdvorstand |
11. | Verschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen. Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.