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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidenrod

Naturschutzgebiet „Schiefergrube Rosit bei Nauroth“, Gemeinde Heidenrod

Bei dem Naturschutzgebiet Schiefergrube Rosit, in der Gemarkung Nauroth gelegen, handelt es sich um ein ehemaliges Schiefer-Abbaugebiet. Schutzziele sind die auf den Halden entstandenen ökologisch sehr wertvollen Trockenrasen in Verbindung mit einer Vielzahl an trockenes Offenland angepasste Tierarten. Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der Geburtshelferkröte. Für diese geschützten Arten und Pflanzengesellschaften besteht ein Verschlechterungsverbot. Dafür gibt es, wie bei allen Naturschutzgebieten in der EU, für die Schiefergrube Rosit einen gesetzlich verpflichtenden Pflegeplan. Verantwortlich ist die Obere Naturschutzbehörde. Vor Ort umgesetzt von Hessen Forst.

Die letzten drei Jahren wurden Bereiche, welche über die Jahre zugewachsen waren, wieder freigestellt. Für eine ökologisch sanfte Folgepflege wurden die Flächen nun zwei Jahre lang extensiv mit Ziegen beweidet. Dies verhinderte nicht nur ein erneutes Zuwachsen der Randbereiche, sondern förderte auch die Habitateigenschaften für die besonders geschützte Arten, wie z.B. der blauflügligen Ödlandschrecke und der Mauereidechse.

Hiermit wird mitgeteilt, dass die Beweidung nun zukünftig jedes Jahr stattfindet.

Da im Schutzgebiet eine Wegegebot gilt, werden die Einschränkungen für die Besucher nur gering ausfallen. Für die Grundstückseigentümer, deren Flurstücke im Naturschutzgebiet Schiefergrube Rosit liegen, ergeben sich keine Kosten.

Planung, Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen übernimmt die Obere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit Hessen Forst.

Für Rückfragen der betroffenen Grundstückseigentümer wenden Sie sich bitte an Herrn Güldenpfennig, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. Telefonnummer: 06 11 / 5 32 80 - 24.