Bürger - Information
Die Gemeinde Heidenrod hat ca. 85 Kilometer Gemeindestraßen zu unterhalten und in einen angemessenen Zustand zu versetzen.
Es handelt sich fast ausschließlich um Anliegerstraßen in den Ortslagen. Allerdings ist zu bedenken, dass viele Ortsdurchfahrtstraßen auch Kreis-oder Landesstraßen sind, die deren Straßenbaulast unterstehen.
In den letzten ca. 20 bis 25 Jahre hat sich ein immenser Sanierungs-und Investitionstau aufgrund der finanziell angespannten Lage aufgestaut. Viele Straßen sind seit 5-7 Jahrzehnten nicht mehr grundhaft bearbeitet worden, obwohl die reguläre Abschreibungsdauer nur 3 Jahrzehnte dauert.
Mittlerweile sind die Gemeindestraßen zu 80 %, anstatt die max. vorzusehende 50 % abgeschrieben.
Unterstellt man eine Abnutzungsdauer von 4-5 Jahrzehnte, müsste jährlich ca. 1,8 km Straße grundhaft erneuert werden, ohne den Sanierungsstau aufholen zu können.
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod hat daher im Mai 2020 und März 2023 beschlossen, sich intensiv der Verbesserung der Straßenzustände zu widmen.
Es werden zunächst alle Straßenzustände systematisch erfasst, um hier eine Art Straßenkataster zur Verfügung zu haben.
Noch im akzeptablen Zustand befindliche Straßen werden niederschwellig, mit Unterhaltungsverfahren, wie z.B. Dünnschichtverfahren, bearbeitet. Das Ziel hier ist Lebensdauerverlängerung.
Bei offensichtlich grundhaft zu sanierende Straßen werden Bohrungen vorgenommen, um den Straßenaufbau beurteilen zu können und die Chance zu prüfen, ob niederschwellig verfahren werden kann.
Falls diese Maßnahmen die Sanierung unausweichlich erscheinen lässt und auch Kanal-und Wasserleitung Handeln erfordern, wird eine grundhafte Sanierung vorbereitet.
Ziel ist es, 0,5 bis 1 km Straße jährlich zu bearbeiten.
Nach diesem Vorgehen sind in den nächsten 3 Jahren, die in nachfolgender Liste aufgeführten Straßen in Planung. Die Liste wird jährlich von der Gemeindevertretung mit dem Haushaltsplan beschlossen und ist dort (siehe Homepage) auch einsehbar.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich direkt informiert. Die Liste kann sich verändern und wird jährlich bekannt gegeben.