Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Existenz von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 bedroht ist, können Härtefallhilfen beim Land Hessen beantragen.
Mittelständische Unternehmen haben im Rheingau-Taunus und ganz Hessen eine zentrale Bedeutung für Beschäftigung, Ausbildung, Innovationen und Wirtschaftsleistung. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass sie in diesen herausfordernden Zeiten infolge des Ukrainekrieges weiter entschlossen unterstützt werden. Es gilt, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu erhalten.
Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Energiepreiskrise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelöst wurden, abzufedern und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zu dämpfen. Unternehmen, die trotz dieser Maßnahmen noch überfordert sind, können die Härtefallhilfe in Anspruch nehmen.
Die Unterstützung kann von kleinen und mittleren Unternehmen bis maximal 249 Beschäftigten beantragt werden, die höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Sie müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben und deshalb in die roten Zahlen geraten sein. Die Energiekosten müssen mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben.
Erstattet werden Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr - allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Unternehmen, die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Ein Steuerberater muss die Angaben zum Betriebsverlust, zu den Energiekosten und zum Anteil der Energiekosten am Umsatz bescheinigen. Um die Hilfe zu erhalten, muss ein Unternehmen außerdem versichern, dass seine Existenz damit gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant.
Anträge auf Härtefallhilfe sind beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Informationen und Antragsformular unter https://rp-kassel.hessen.de/haertefallhilfen