Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt: Am Freitag, den 28. April 2023, findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Martenroth eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Grebenroth/Martenroth statt, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit, |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2022/2023 |
| 6. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Grebenroth/Martenroth.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt: Am Freitag, den 21. April 2023, findet um 20:00 Uhr im Vereinsraum der Bornbachhalle im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil I statt, zu dem hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
|
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2022/2023 |
| 9. | Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
|
| hier: a) Wegebaumaßnahmen |
|
| b) Verfügungsmittel für den Jagdvorstand |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinigung der der Jagdbezirke Laufenselden I, II und III zu einem Jagdbezirk Laufenselden |
| 11. | Verschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt: Am Freitag, den 21. April 2023, findet um 20:00 Uhr im Vereinsraum der Bornbachhalle im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil II statt, zu dem hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
|
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2022/2023 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über einen Beschlussvorschlag des Jagdvorstandes über eine Abschussprämie für Schwarzwild ab dem Jagdjahr 2022/2023 ff |
| 10. | Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
|
| hier: a) Wegebaumaßnahmen |
|
| b) Verfügungsmittel für den Jagdvorstand |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinigung der der Jagdbezirke Laufenselden I, II und III zu einem Jagdbezirk Laufenselden |
| 12. | erschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt: Am Freitag, den 21. April 2023, findet um 20:00 Uhr im Vereinsraum der Bornbachhalle im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil III statt, zu dem hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
|
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2022/2023 |
| 9. | Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
|
| hier: a) Wegebaumaßnahmen |
|
| b) Verfügungsmittel für den Jagdvorstand |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinigung der der Jagdbezirke Laufenselden I, II und III zu einem Jagdbezirk Laufenselden |
| 11. | Verschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.