Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verunreinigung der Straßen und Feldwege durch Pferdeäpfel

Wenn Pferde auf der Straße oder am Wegrand unterwegs sind, setzen sie ihre „Duftmarken“ - ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern eine kleine Tüte für die Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme.

Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit. Es ist zwar verständlich, dass der Reiter das „Pferdegeschäft“ während des Rittes nicht verhindern kann, seiner Beseitigungspflicht tut dies aber keinen Abbruch.

Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich aus Rechtsvorschriften. Zum einen ist in § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Dazu zählt nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich auch Viehkot. Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Sollte es durch die Verschmutzung der Straße zu Unfällen kommen, ist der Verursacher dafür haftbar. Die Reiter und Pferdebesitzer werden gebeten, die Verschmutzungen auf Straßen, insbesondere auf geteerten Wirtschaftswegen, die ja auch von Spaziergängern, Freizeitsportlern oder Radfahrern genutzt werden, unverzüglich zu beseitigen.

Tierkot ist „Abfall“ und hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen.

Wir bitten auch die Pferdehöfe, ihre Reiter dahingehend zu sensibilisieren.

Aus diesem Grund appelliert das Ordnungsamt eindringlich an alle Tierhalter mitzuwirken, dass derartige Verschmutzungen vermieden und falls sie doch entstehen, sofort beseitigt werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und kommen Sie Ihren Pflichten nach!