Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses, der Sitzverteilung
und der gewählten Bewerber/innen
nach § 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m.
den §§ 54 und 55 der Kommunalwahlordnung
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Heidenrod hat in öffentlicher Sitzung am 20. März 2026 für die am 15. März 2026 durchgeführten Wahlen zur Gemeindevertretung die endgültigen Ergebnisse, die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge, sowie die gewählten Bewerber/innen festgestellt, die dieser Bekanntmachung in der Anlage beigefügt sind.
Nach § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes kann jede/r Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzulegen.