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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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​​​​​​​Kommunalwahl am 15. März 2026 in der Gemeinde Heidenrod

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses, der Sitzverteilung

und der gewählten Bewerber/innen

nach § 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m.

den §§ 54 und 55 der Kommunalwahlordnung

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Heidenrod hat in öffentlicher Sitzung am 20. März 2026 für die am 15. März 2026 durchgeführten Wahlen zur Gemeindevertretung die endgültigen Ergebnisse, die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge, sowie die gewählten Bewerber/innen festgestellt, die dieser Bekanntmachung in der Anlage beigefügt sind.

Nach § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes kann jede/r Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzulegen.

Heidenrod, den 23. März 2026
gez. (Kürzer)
Gemeindewahlleiter