Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02.03.2026 beschlossen, dass beabsichtigt ist, analog den Vorschriften des § 6 Hess. Straßengesetz, die nachfolgende gemeindeeigene, nicht ausgebaute Wegeparzelle einzuziehen und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe | Lage | Eigentümer |
| Huppert | 1 | 141 | 149 m² | Am Trinkborn | Gemeinde Heidenrod |
Öffentliche Bekanntmachung des Ankündigungsbeschlusses zur Entwidmung
Für oben genannte gemeindeeigene Wegeparzelle besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr, da alle angrenzenden Grundstücke über bestehende gemeindeeigene Wegeparzellen ausreichend verkehrlich erschlossen sind.
Analog § 6 Hess. Straßengesetz wird hiermit die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Das Grundstück Flur 1, Flurstück 141 wird nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens neu vermessen, mit dem Ziel, dass die nordöstliche Teilfläche zwischen den Grundstücken 142 und 139/2 dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses zugeschlagen wird.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 01. April bis 01. Juli 2026 die Möglichkeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle vorzutragen.
Wünsche, Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder per Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heidenrod, Zimmer 203, Herr Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Hinweis:
Die Wegeparzelle, die nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden soll, ist in der nicht maßstäblichen unten abgedruckten Liegenschaftskarte markiert dargestellt.
Anlage: Liegenschaftskarte (unmaßstäblich verkleinert)