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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung Ankündigungsbeschluss Entwidmung Huppert

Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle, Gemarkung Huppert, Flur 1, Flurstück 141, Größe 149 m², Lage „Am Trinkborn“

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02.03.2026 beschlossen, dass beabsichtigt ist, analog den Vorschriften des § 6 Hess. Straßengesetz, die nachfolgende gemeindeeigene, nicht ausgebaute Wegeparzelle einzuziehen und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

Öffentliche Bekanntmachung des Ankündigungsbeschlusses zur Entwidmung

Für oben genannte gemeindeeigene Wegeparzelle besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr, da alle angrenzenden Grundstücke über bestehende gemeindeeigene Wegeparzellen ausreichend verkehrlich erschlossen sind.

Analog § 6 Hess. Straßengesetz wird hiermit die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Das Grundstück Flur 1, Flurstück 141 wird nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens neu vermessen, mit dem Ziel, dass die nordöstliche Teilfläche zwischen den Grundstücken 142 und 139/2 dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses zugeschlagen wird.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 01. April bis 01. Juli 2026 die Möglichkeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzelle vorzutragen.

Wünsche, Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder per Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heidenrod, Zimmer 203, Herr Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr

Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Hinweis:

Die Wegeparzelle, die nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden soll, ist in der nicht maßstäblichen unten abgedruckten Liegenschaftskarte markiert dargestellt.

Anlage: Liegenschaftskarte (unmaßstäblich verkleinert)

Heidenrod, den 20. März 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod 
Im Auftrag
gez.
(Zindel)
Oberamtsrat