Bei dem Naturschutzgebiet Rosit, in der Gemarkung Nauroth gelegen, handelt es sich um ein ehemaliges Abbaugebiet von Schiefer. Schutzziele des Gebietes sind die auf den Halden entstandenen, ökologisch sehr wertvollen, Trockenrasen in Verbindung mit einer Vielzahl an auf trockenes Offenland angepasste Tierarten. Von besonderer Bedeutung ist das bedeutendste Vorkommen der Geburtshelferkröte im Taunus. Für diese geschützten Arten und Pflanzengesellschaften besteht ein Verschlechterungsverbot. Dafür gibt es, wie bei allen Naturschutzgebieten in der EU, auch für die Rosit einen gesetzlich verpflichtenden Pflegeplan.
Verantwortlich für die Umsetzung dieses Pflegeplanes ist die Obere Naturschutzbehörde. Umgesetzt wird dieser Plan, in Absprache mit der ONB, von Hessen Forst. Zur Erreichen der Schutzziele ist die Durchführung von Pflegemaßnahem notwendig. Geplant sind in diesem Jahr eine Ziegenbeweidung auf der gesamten Fläche des Schutzgebietes. Dabei kann es zu Behinderungen durch Elektrozäune kommen. Für die Grundstückseigentümer, deren Flurstücke im Naturschutzgebiet Rosit liegen, kommen keine Kosten zu. Planung, Umsetzung und Bezahlung der Maßnahmen übernehme die Obere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit Hessen Forst.
Für Rückfragen der betroffenen Grundstückseigentümer wenden sie sich bitte an Herrn Güldenpfennig, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus. Telefonnummer: 0611 / 53280 - 24.