Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Montag, den 28. April 2025, findet um 19:00 Uhr in der „Babbelstubb“ im Alten Rathaus im Ortsteil Nauroth eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Nauroth statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers mit Aussprache |
| 3. | Bericht des Kassierers mit Aussprache |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Jagdpachterlöses aus dem Jagdjahr 2024/2025 |
| 7. | Wahl der Kassenprüfer |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
| 9. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Nauroth.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.