Versammlung der Jagdgenossenschaft
Laufenselden Teil II
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
Am Donnerstag, den 23. April 2026 findet um 20:00 Uhr im katholischen Gemeindehaus im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil II statt, zu dem hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2025/2026 |
| 8. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung des letzten Teilstücks des Teichweges und einer finanziellen Beteiligung der Jagdgenossenschaft |
| 10. | Verschiedenes |
Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Laufenselden II.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.