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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Laufenselden Teil III

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:

Am Donnerstag, den 23. April 2026 findet um 20:00 Uhr im katholischen Gemeindehaus im Ortsteil Laufenselden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Laufenselden Teil III statt, zu dem hiermit eingeladen wird.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Jagdvorstehers

3.

Bericht zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens

4.

Bericht des Kassierers

5.

Bericht der Kassenprüfer

6.

Entlastung des Vorstandes

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2025/2026

8.

Neuwahl der Kassenprüfer

9.

Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft

hier: Wegebaumaßnahmen Zufahrt Stegerweg und Arerweg

10.

Verschiedenes

Grundstückseigentümer, die im Laufe des Jahres Veränderungen in ihrem Grundbesitz hatten, sind verpflichtet, dass Jagdkataster soweit es Einfluss auf die Auszahlung der Jagdpachterlöse hat, berichtigen zu lassen.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Laufenselden III.

Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.

Heidenrod, den 26. März 2026
gez. Klaus Henrich, Jagdvorsteher