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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 16/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

I. Haushaltsgenehmigung

Hiermit genehmige ich

1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heidenrod für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.940.970,00 EUR

(i. W.: „einer Million neunhundertvierzigtausendneunhundertsiebzig Euro“)

gemäß § 97a Nr. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung (HGO), ein weiterer Kreditbetrag in Höhe von 702.771 € wird zur Umschuldung aufgenommen und bedarf keiner Genehmigung,

2. den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.680.000,00 EUR

(i. W.: „eine Million sechshundertachtzigtausend Euro")

gemäß § 97a Nr. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO,

3. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.250.000,00 EUR

(i. W.: „einer Million zweihundertfünfzigtausend Euro")

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

II. Feststellungen zum Haushaltsplan 2023

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 25. November 2022 von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Vorlage zur Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 8. Dezember 2022.

Im ordentlichen Ergebnis sowie im Jahresergebnis wird ein Überschuss von 646.902 € ausgewiesen; außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht veranschlagt. Das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt der Prognose nach wesentlich besser abschließen, als ursprünglich geplant. Eine Entnahme aus der Rücklage wird nicht notwendig sein, sondern diese noch erhöhen. Der Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf ca. 8,5 Mio. €.

In den Ergebnisplanungsjahren 2024 bis 2026 sind Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von zusammen 1,7 Mio. € vorgesehen.

Der Finanzhaushalt ist im Haushaltsjahr 2023 ausgeglichen gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (2.116.778 €) deckt die ordentliche Tilgung der Kredite (1.753.400 €). Die Auszahlung an das Sondervermögen Hessenkasse wird im Haushaltsjahr 2023 letztmalig durch 'eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in gleicher Höhe (197.450) gedeckt. Zudem steht im Haushaltsjahr 2023 eine Umschuldung in Höhe von 702.771 € an. Der hierfür notwendige Kredit in gleicher Höhe bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026 ist ebenfalls ausgeglichen. In den Jahren 2024 und 2025 sind Umschuldungen in Höhe von insgesamt ca. 3,4 Mio. € vorgesehen. Insgesamt bleibt der Zahlungsmittelbestand bis zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraumes allerdings fast unverändert.

Mit Haushaltsverfügung 2022 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Haushaltsaufstellung 2023 darauf zu achten ist, dass der geplante Ansatz der Kreditaufnahme nicht höher ist als der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit. Hintergrund war eine im Plan dargestellte Überfinanzierung durch Kredite im mittelfristigen Planungsjahr 2023, die nicht den gesetzlichen Regelungen entsprochen hätte. Die Gemeinde Heidenrod ist der Aufforderung aus der Haushaltsverfügung 2022 nachgekommen und hat die geplante Kreditaufnahme niedriger angesetzt als der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit vorsieht.

Die Liquiditätsreserve gem. § 106 Abs. I S. 2 HGO in Höhe von derzeit rd. 380 T € Ist nach dem Haushaltsplan zum Ende des Haushaltsjahres 2023 vorhanden und wird bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums der Prognose nach aufrechterhalten.

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 13. Juni 2022 vom Gemeindevorstand aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Taunusstein vorgelegt, Hiernach Ist zum Ende des Jahres 2021 ein Überschuss des Ergebnishaushalts im ordentlichen Ergebnis von 2,3 Mio. € zu verzeichnen. Die mit Haushaltsverfügung 2021 genehmigte Kreditermächtigung wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der haushaltsrechtlichen Genehmigungen sind dem Grunde nach erfüllt.

Gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden Kredite in Höhe von 1.940.970 € festgesetzt, welche vollumfänglich genehmigt werden.

Das Investitionsvolumen beträgt im Haushaltsjahr 2023 insgesamt rd. 6,5 Mio. €. Nach Beendigung der Großmaßnahme Nauroth steht nun Kernel im Fokus der Investitionen. Maßgeblich hierfür ist die Großbaumaßnahme Kernel SÜD, die den neuen Hochbehälter und das Regenüberlaufbecken beinhaltet (insgesamt ca. 3,9 Mio. €). Auch für die grundhafte Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Laufenselden wird ein Teil der Investitionsauszahlungen herangezogen (350 T €). Weitere größere Investitionen sind im Bereich der Straßensanierungen vorgesehen.

Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.680.000 € sollen voraussichtlich im Jahr 2024 zur Auszahlung kommen und werden genehmigt. Sie betreffen Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Kernel (1.180.000 €), Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrgerätehaus Laufenselden (250.000 €) und die grundhafte Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Laufenselden (250.000 €).

Aufgrund der Finanzplanung erscheint die Finanzierung der Auszahlungen gesichert.

Zum Nachweis der bedarfsgerechten Festsetzung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite wurde eine dokumentierte Liquiditätsplanung gemäß § 105 Abs. 2 HGO vorgelegt. Hiernach liegt der höchste monatsbezogene Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgrund der erwarteten Liquiditätsschwankungen bei ca. 1,0 Mio. €. Investive Auszahlungen sind in Höhe von rd. 6,5 Mio. € geplant. Der festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 1,25 Mio. € ist genehmigungsfähig.

Der Stand der Verbindlichkeiten Ihrer Gemeinde beträgt zum 31. Dezember 2022 rd. 18,1 Mio. €, wovon rd. 2,6 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber dem Sondervermögen Hessenkasse darstellen. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 bestehen keine überjährigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten.

Eine Nettoneuverschuldung ist im Jahr 2023 in Höhe von ca. 188 T € vorgesehen; die geplante Einzahlung aus der Aufnahme von neuen Krediten übersteigt die geplante Auszahlung für die Tilgung von Krediten.

Vor dem Hintergrund der recht hohen Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 2.260 pro Einwohner Ist die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit Ihrer Gemeinde derzeit als noch gesichert einzustufen, trotz des wieder erreichten Haushaltsausgleichs und günstiger Prognosen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.

Sofern sich die positiven Plandaten im Rahmen der Haushaltsausführung durch geprüfte Jahresabschlüsse bestätigen, wird aber perspektivisch eine gesicherte Leistungsfähigkeit unterstellt werden können.

Ill. Auflagen und Empfehlungen

Um den Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen, empfehle ich auch weiterhin eine restriktive Personalbewirtschaftung sowie eine eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen Aufgaben und Standards.

Insbesondere empfehle ich, die freiwilligen Leistungen dauernd auf ihre Notwendigkeit und den Leistungsumfang hin zu überprüfen. Von der Übernahme neuer Leistungen im disponiblen Bereich sollte grundsätzlich abgesehen werden. Mit jedem Antrag auf Haushaltsgenehmigung ist mir eine gesonderte detaillierte Aufstellung aller freiwilligen Leistungen vorzulegen.

Darüber hinaus Ist es erforderlich, Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Diesbezüglich verweise ich auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach § 93 HGO in Verbindung mit § 8 ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zudem empfehle ich, auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, weitgehend zu verzichten. Grundsätzlich sollte das Investitionsvolumen im Haushalt eines Jahres so gestaltet werden, dass keine Nettoneuverschuldung eintritt.

Ich bitte darauf zu achten, dass aus Beteiligungen Ihrer Gemeinde keine außergewöhnlichen Belastungen für den Haushalt entstehen. Zur Überprüfung der Einhaltung des Haushaltsausgleichs bitte ich Sie, mir gemäß § 28 Abs. 3 GemHVO bis zum 31. Juli 2023 sowie mit der Vorlage des Haushalts 2024 über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten.

Diese Verfügung ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Weise mitzuteilen. Von der Veröffentlichung gem. § 97 Abs. 4 HGO bitte ich mir Kenntnis zu geben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrag
Hadeler

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2023 bis 28.04.2023 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag 08:00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12.00 Uhr

14:00 - 18:30 Uhr

Freitag 07:00 - 12.00 Uhr

Heidenrod, den 13.04.2023
Diefenbach, Bürgermeister