Ende der regulären Brennholzsaison, Verlängerung der Saison für den Monat Juli
Auf Grund der anhaltend schlechten Witterung der letzten Monate kommt es im Holzeinschlag und vor allem der Holzrückung zu erheblichen Verzögerungen. In vielen Beständen ist Holz gehauen, welches nicht gerückt werden kann. Die Waldböden sind völlig durchnässt und nur sehr bedingt tragfähig. Der Forstbetrieb kann die sich daraus ergebenden Verzögerungen bei der Brennholzbereitstellung nicht mehr aufholen. Es ist damit zu rechnen, dass ein Teil des Brennholzes erst nach dem Ende der normalen Saison angewiesen werden kann. Aus diesem Grund gewährt der Forstbetrieb eine Fristverlängerung zur Brennholzaufarbeitung.
Aus Gründen des Wald- und Naturschutzes (Brut- u. Setzzeiten) sind die Arbeiten zunächst am 30. April einzustellen. Die Arbeiten können dann im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli 2023 fortgesetzt werden. Im Zeitraum von Mai bis Juni, sowie August und September darf auf Grund der Setz- und Brutzeit kein Holz aufgearbeitet und gespalten werden. Verstöße hiergegen führen in der Regel zum zeitlichen Ausschluss von der Brennholzwerbung.
Diese Fristverlängerung gilt in 2023 einmalig.
Beim Transport des aufgearbeiteten Holzes ist bitte zu beachten:
Die Waldbestände sind ausschließlich auf den markierten Rückegassen (Fahrspur der Forstspezialfahrzeuge, weiße Markierung mit einem „R“) zu befahren. Eine Abweichung von dieser Regel führt zum Ausschluss von der Brennholzwerbung.
Die Befahrung der Waldbestände ist einzustellen, wenn sich Schäden an den Rückegassen zeigen und die Schlepper mit den Reifen in den Boden einsinken.
Wir bitten hierfür um Verständnis.