Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft hiermit öffentlich bekannt:
am Donnerstag, den 07. Mai 2026, findet um 18:00 Uhr in der Römerhalle im Ortsteil Kemel eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirks Kemel statt, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejag baren Grundstücken des Jagdbezirkes Kemel.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.
Anträge auf Auszahlung des Jagdpachtanteiles müssen schriftlich gestellt werden, dazu ist keine Anwesenheit an der Versammlung erforderlich.
Auszahlung nur mit Angabe der Bankverbindung einschließlich BIC-Nr. und IBAN-Nr. Vordrucke erhältlich bei der Versammlung bzw. beim Jagdvorsteher.