Wir weisen darauf hin, dass in der 16 KW das Wasser auf den Friedhöfen wieder angestellt wird/wurde.
Des Weiteren möchten wir Nutzungsberechtigte von Rasengräbern darauf hinweisen, dass nun die Mähsaison wieder startet und somit sämtliche Gegenstände wie Figuren, Kerzen, Kränze, etc. auf den Grabstellen entfernt werden müssen.
Die Gedenktafeln der Rasengrabstätten müssen 0,40 x 0,40 und einer Mindestdicke von 5 cm haben. Die Gedenktafel sind ohne Zement oder anderem Bindemittel in einem Kies-oder Schotterbett (Oberkante Erdgleich) durch einen Steinmetz einzuarbeiten. Schotter oder Kies um die Gedenktafeln sind nicht gestattet.
Im Zuge der ersten Mäharbeiten werden die Mitarbeiter des Bauhofs oder die beauftragte Firma alles noch auf den Gräbern Befindliche entsorgen.
Wir danken für Ihr Verständnis.