Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt hiermit öffentlich bekannt:
Am Freitag, den 17. Mai 2024 findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Grebenroth eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Grebenroth/Martenroth statt, zu der hiermit eingeladen wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit, |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2023/2024 |
| 6. | Mitgliedsbeitrag zur Rot- und Muffelwildhegegemeinschaft Hinterlandswald |
| 7. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Grebenroth/ Martenroth.
Bei Verhinderung kann sich jeder Genosse durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe, die zuständigen Amtsträger oder deren Beauftragte.