Die Gemeinde gibt bekannt:
Unterrichtung über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten und das Betreten von Grundstücken sowie eines Anhörungstermins Anlässlich der Grenzfeststellung und der Grenzfestlegung im Rahmen einer Straßenschlussvermessung von Teilen der Straßen Rheingauer Weg/Zur Bleiche/Am Backhaus
Gemarkung: Kemel
Flur: 1
Lagebezeichnung: Rheingauer Weg, Zur Bleiche, Am Backhaus
Vermessungsarbeiten im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Christian Sell, Bad Camberg
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Straßenparzellen:
Flurstück: 30, 8, 14/2
Betroffene private Grundstücke:
Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5/2, 6, 7/1, 9/1, 9/2, 10, 11, 11/1, 12/2, 13/1, 13/2, 14/3, 15/1, 15/2, 16/1, 16/2, 16/3, 31/1, 31/2, 32/1, 32/2, 124/1
Es ist ggf. erforderlich, die o.g. Grundstücke zu betreten und dort Vermessungsarbeiten auszuführen.
Die Arbeiten werden ab Montag, den 23.05.2024, ab 9:00 Uhr stattfinden.
Die Dauer der Vermessung beträgt ca. 2 Wochen
Es wird darum gebeten, ab o.a. Termin den Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602).
Es ist den Grundstückseigentümern freigestellt, während der Vermessung zugegen zu sein. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.
Kosten, die durch die Teilnahme an der Vermessung entstehen, werden nicht erstattet.
Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst von vornherein vermeiden zu können, bitten wir darum, uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin wird darum gebeten, dass die Grundstücke während des Zeitraumes der Vermessung zugänglich sind.
Grundstückseigentümer, die von den Ergebnissen der Vermessung durch die Feststellung und Abmarkung von Grenzpunkten Ihres Grundstücks, unmittelbar betroffen sein werden, haben Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Vermessungsarbeiten zu äußern. Es ist ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Termin der Anhörung: Montag, den 23.05.2024, Uhrzeit: ab 9:00 Uhr
Treffpunkt: Ort der Messung
oder schriftlich/per Email an die Gemeinde Heidenrod
Der Kartenausschnitt dient nur zur Übersicht