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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Nachbarschaftshilfe vereinfachte Regelung

Unterstützung für pflegende Angehörige neue Regelung für Nachbarschaftshilfe

Das Land hat seit dem 1. Oktober 2022 den Einsatz von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern in der häuslichen Pflege erleichtert.

Die Dienstleistungen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden, können bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Hierfür kann der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro verwendet werden. Die Helferinnen und Helfer müssen für die entsprechende Anerkennung aber nicht mehr einen Pflegekurs absolviert haben, sondern künftig nur noch die Teilnahme an einem Ersten-Hilfe-Kurs nachweisen, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer dürfen Angebote zur Entlastung im Alltag anbieten. Sie dienen dazu, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen. Zu den Dienstleistungen der Nachbarschaftshilfe zählen insbesondere das Zubereiten von Mahlzeiten, Einkaufen, das sich Kümmern um die anfallende Wäsche und Putzen.

Für die erforderliche Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfer ist der Rheingau-Taunus-Kreis zuständig (Telefon 06124-5100).

Wer im Rahmen dieser Nachbarschaftshilfe Dienstleistungen erbringen möchten, muss beachten, dass man mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert sein darf und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt.

Man darf höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen und für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangen.

Weitere Informationen unter: www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/haeufig-gestellte-fragen/informationen-fuer-anbieterinnen-und-anbieter/