Versammlung der Jagdgenossenschaft Niedermeilingen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod gibt gemäß der Jagdgenossenschaftssatzung hiermit öffentlich bekannt:
Am Dienstag, den 30. Januar 2024 findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil
Niedermeilingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Niedermeilingen statt, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
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| Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers (Maßnahmen, Abschussplanerfüllung, Aktivitäten, Vorkommnisse) |
| 3. | Beschlussfassung zum Abschussplanvorschlag für Rotwild des Jagdausübungsberechtigten |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht des/der Kassenprüfer/s |
| 6. | Entlastung des Vorstandes |
| 7. | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8. | Neuwahl des gesamten Vorstands |
| 9. | Nutzung des Jagdrechts ab dem 01. April 2024 (Jagdverpachtung) |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2022/2023 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Guthaben der Jagdgenossenschaft |
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| hier: - Zuschuss zur Wegebaumaßnahme |
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| - Verfügungsmittel Jagdvorstand für Maßnahmen |
| 12. | Verschiedenes |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes
Niedermeilingen. Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch schriftliche Vollmacht vom Ehegatten oder volljährigem Verwandten ersten Grades oder einem anderem Jagdgenossen vertreten lassen.