Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Gegenüber bisher verändert um nunmehr festgesetzt auf
| 1. im Ergebnishaushalt | Gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.569.309 EUR | +46.890 EUR | 2.616.199 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.469.290 EUR | -16.640 EUR | 2.452.650 EUR |
| der Jahresüberschuss | 100.019 EUR | +63.530 EUR | 163.549 EUR |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 169.704 EUR | +63.530 EUR | 233.234 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 866.505 EUR | -86.358 EUR | 780.147 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.258.500 EUR | -333.605 EUR | 924.895 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -391.995 EUR | +247.247 EUR | -144.748 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 222.291 EUR | -310.777 EUR | -88.486 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 391.995 EUR | auf | 144.748 EUR |
| zusammen von bisher | 391.995 EUR | auf | 144.748 EUR |
Bleibt unverändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher ---- Euro
festgesetzt auf 3.934.004 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A | unverändert auf | 400 v. H. |
| - Grundsteuer B | unverändert auf | 530 v. H. |
| - Gewerbesteuer | unverändert auf | 440 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
| - nur ein Hund gehalten wird | unverändert | 66 EUR |
| - zwei Hunde gehalten werden | unverändert | 84 EUR je Hund |
| - drei oder mehr Hunde gehalten werden | unverändert 1 | 02 EUR je Hunde |
| - für jeden gefährlichen Hund | unverändert | 600 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 EUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 0 EUR.
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der I. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.
Der I. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 12.01.2024, bis einschl. Montag, 22.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 50, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.