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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) für das Jahr 2023 vom 14.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Gegenüber bisher verändert um nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

Gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

der Gesamtbetrag der Erträge

2.569.309 EUR

+46.890 EUR

2.616.199 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.469.290 EUR

-16.640 EUR

2.452.650 EUR

der Jahresüberschuss

100.019 EUR

+63.530 EUR

163.549 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

169.704 EUR

+63.530 EUR

233.234 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

866.505 EUR

-86.358 EUR

780.147 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.258.500 EUR

-333.605 EUR

924.895 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-391.995 EUR

+247.247 EUR

-144.748 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

222.291 EUR

-310.777 EUR

-88.486 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0 EUR

auf

0 EUR

verzinste Kredite von bisher

391.995 EUR

auf

144.748 EUR

zusammen von bisher

391.995 EUR

auf

144.748 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher ---- Euro

festgesetzt auf 3.934.004 Euro festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

unverändert auf

400 v. H.

- Grundsteuer B

unverändert auf

530 v. H.

- Gewerbesteuer

unverändert auf

440 v. H.

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird

unverändert

66 EUR

- zwei Hunde gehalten werden

unverändert

84 EUR je Hund

- drei oder mehr Hunde gehalten werden

unverändert 1

02 EUR je Hunde

- für jeden gefährlichen Hund

unverändert

600 EUR

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 EUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 0 EUR.

Katzwinkel (Sieg), 14.12.2023
Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)
gez.
Hubert Becher
Ortsbürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der I. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Der I. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 12.01.2024, bis einschl. Montag, 22.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 50, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 04.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez. Berno Neuhoff, Bürgermeister