Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Heute berichte ich Ihnen von gleich zwei Sitzungen, die zum Jahresende stattgefunden haben, denn bei den Beratungen des Haushaltsplanes gab es unvorhergesehenen Beratungsbedarf.
Zunächst fand am 28.11.2025 die Sitzung in der Römerhalle in Heidenrod-Kemel statt.
Ich bedanke mich zunächst ganz herzlich, bei den fleißigen Händen, die bei der Gestaltung und Bewirtung mitgewirkt haben.
Zunächst stand die Amtseinführung des wiedergewählten Bürgermeisters Volker Diefenbach zum 01.01.2026 an. Ich konnte neben den ehemaligen Bürgermeistern, Friedrich Flach und Harald Schmelzeisen, zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus dem öffentlichen und politischen Leben und der gemeindlichen Institutionen auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen, die sich für die Amtseinführung und die anschließende Tagesordnung genauso interessierten, wie Frau Wiedemann und Herr Fromme vom Wiesbadener Kurier, der über einzelne Themenbereich bereits berichtet hat.
Zu Sitzungsbeginn konnte ich neben den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und dem Bürgermeister auch die Schriftführerin, Frau Tina Jakob, die Fachbereichsleiter der Gemeindeverwaltung Thomas Kürzer, Markus Wolf, Udo Zindel, Jens Bauer und Stefan Janzen begrüßen.
Zunächst stellte die Gemeindevertretung die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Heidenrod vom 14.09.2025 und der Stichwahl am 28.09.2025 durch einstimmigen Beschluss fest.
Der Erste Beigeordnete, Herr Jens Hartenfels überreichte Herrn Volker Diefenbach die Ernennungsurkunde zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Heidenrod für die Amtszeit von 6 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2026. Der Bürgermeister leistete seinen Diensteid.
Anschließend führte ich ihn in das Amt des Bürgermeisters ein und verpflichtete ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Dienstpflichten als Bürgermeister. Herr Bürgermeister Volker Diefenbach dankte für das in ihn gesetzte Vertrauen und wies auf vor uns liegende Aufgaben hin, die er mit aller Kraft angehen will.
Im Anschluss wurde die Sitzung unterbrochen und es bestand Gelegenheit zu Ansprachen und Gratulationen.
(s.a. WK v. 01.12.2025 – Diefenbach startet in dritte Amtszeit)
Danach widmete sich die Gemeindevertretung den zahlreichen Themen der Tagesordnung.
Die Gemeindevertretung war an diesem Abend mit zunächst 21, später 23 Mitgliedern beschlussfähig.
Den Bericht des Gemeindevorstandes erstattete Herr Bürgermeister Diefenbach.
Im Mittelpunkt dieser Sitzung standen die Beratungen zum Haushaltsplan für das kommende Jahr.
Gegenüber dem im Oktober eingebrachten Entwurf hatten sich noch vor den Beratungen Im Haupt- und Finanzausschuss, von denen Herr Niklas Leonhard berichtete, einige gravierende Änderungen ergeben. Das hessische Finanzministerium hatte Mitte November mitgeteilt, dass Heidenrod 2026 eine Million Euro weniger als geplant aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhält. Außerdem erhöht sich die Kreis- und Schulumlage um 300.000 Euro. Um Mehrausgaben und Mindereinnahmen auszugleichen, wird an mehreren Stellen im Haushaltsplan gekürzt. Etwa beim Zuschuss an die Projektgesellschaft Kemel-Süd sowie beim Umbau barrierefreier Haltestellen. Mit Mehreinnahmen kalkuliert die Gemeinde bei der Gewerbe- und der Einkommenssteuer, den Erlösen aus dem Holzverkauf sowie bei den Erträgen aus dem Windpark. Zum Ausgleich dient zudem eine Sonderzahlung des Landes in Höhe von 210.000 Euro. Das umfangreiche Zahlenwerk weist im Ergebnishaushalt einen rechnerischen Überschuss von 1.000, -€ aus.
Zum Streitpunkt wurde allerding die mit der Festlegung des s.g. Nivellierungshebesatzes durch das Land Hessen einhergehende Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 250 auf 320 Prozent. Nach der Grundsteuerreform, bei der der Messbetrag für jede einzelne Immobilie neu festgelegt worden war, hatte Heidenrod den Satz im vergangenen Jahr sogar noch einmal reduziert. Damals allerdings schon mit dem Hinweis, dass dies voraussichtlich nicht von Dauer sein werde. Denn das Land Hessen gibt sogenannte Nivellierungshebesätze vor; diese werden zur Berechnung der kommunalen Steuerkraft verwendet. Dass diese Hebesätze erhoben werden, wird unterstellt, wenn es darum geht, wie viel Geld eine Kommune aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) erhält. Verzichtet die Gemeinde darauf, erhält sie weniger Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich und muss zudem höhere Umlagen an den Kreis abführen. Die drohenden Verluste würden nach Berechnung durch die Verwaltung 462.000 Euro betragen.
Während dies in den Ausschussberatungen in keiner Weise thematisiert und vielmehr einstimmig der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen wurde, stimmte eine knappe Mehrheit aus CDU, FWH und AfD für den Antrag der CDU die Angelegenheit an den Gemeindevorstand zurückzuverweisen. Dieser solle prüfen, ob sich die Erhöhung durch eine Sonderregelung für ländliche Gemeinden vermeiden, oder verringern ließe. Die Einwände des Bürgermeisters, dass dieser s.g. „Zersiedlungsfaktor“ bereits Berücksichtigung gefunden hat, fanden kein Gehör.
Da die jeweiligen Hebesätze in der Haushaltssatzung ausgewiesen werden müssen, wurde dann auch – ebenfalls mit knapper Mehrheit - der Haushaltsplan an den Gemeindevorstand zurückgegeben.
Der Gemeindevorstand hat sich daraufhin nochmals mit der Sache beschäftigt und festgestellt, dass nach nochmaliger Prüfung des Finanzplanungserlasses und Rückversicherung beim hessischen Finanzministerium bis auf weiteres keine weiteren Erhöhungen von Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich gegenüber deren im Haupt- und Finanzausschuss festgestellter Änderungsliste zum Haushaltsplan Entwurf 2026 zu erwarten sind und die Nivellierungshebesätze des Landes verbindlich festgelegt sind.
Gleichzeitig hat der Gemeindevorstand die Einberufung der Gemeindevertretung zu den beiden Punkten „Haushaltssatzung für 2026“ und der „Grundsteuerhebesätze“ veranlasst.
Diese außerordentliche Sitzung wurde für den 18.12.2025 im Dorfgemeinschaftshaus in Langschied einberufen. Bereits in der vorgeschalteten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zeichnete sich ab, dass die bestehenden Bedenken nunmehr ausgeräumt sind.
Die künftigen Grundsteuerhebesätze wurden in dieser Sitzung einstimmig festgesetzt.:
Sie betragen nunmehr:
Grundsteuer A: 250 Prozent (bisher 235 Prozent)
Grundsteuer B: 320 Prozent (bisher 250 Prozent)
Der Grundsteuerhebesatz in Heidenrod ist nach wie vor der mit Abstand niedrigste im Kreisgebiet.
Anschließend wurde das Investitionsprogramm 2026 – 2029 und die Haushaltssatzung mit Produktplan und Bürgerhaushalt 2026 einstimmig verabschiedet. Die FWH-Fraktion und ein Mitglied der CDU-Fraktion enthielten sich der Stimme.
Damit ist die Handlungsfähigkeit der Verwaltung für das kommende Jahr sichergestellt und steht trotz einer weiterhin angespannten finanziellen Situation nun das zwölfte Jahr in Folge auf einer soliden Basis. Ich habe in diesem Zuge den Bürgermeister gebeten, den Dank und die Anerkennung des Parlaments den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung zu übermitteln, die durch ihre Arbeit und Beiträge zum Gelingen des vorgelegten Zahlenwerks beigetragen haben und im Interesse der Mitbürgerinnen und Mitbürger stets für eine sparsame Haushaltsführung eintreten.
Bereits anl. der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11.2025 wurden weitere Beschlüsse gefasst, über die ich in Kurzform informiere:
| Tagesordnungspunkte | ||
| 5 | Finanz-Controlling-Bericht 2/2025 | |
| Einstimmig zur Kenntnis genommen | |
| 7 | Festsetzung der Wassergebühr für die Kalkulationsperiode 2026 und 2027 | |
| 1. | Die Wassergebühr wird mit Wirkung vom 01.12.2025 auf 5,31 €/m³ festgesetzt (bisher 4,80 €/m³ = + 0,51 €/m³). |
| 2. | Die Gebühren für Messeinrichtungen werden aufgehoben (Satzungsbeschluss). |
| Einstimmig (Enthaltungen FWH) | |
| 8 | Festsetzung der Niederschlags- und der Schmutzwassergebühr für die Kalkulationsperiode | |
| 2026 und 2027 | |
| 1. | die Gebühr für Schmutzwasser wird ab 01.12.2025 auf 6,16 €/m³ festgesetzt (bisher 5,81 €/m³ = + 0,35 €/m³). |
| 2. | die Gebühr für Niederschlagswasser wird ab 01.01.2026 auf 0,75 €/m² festgesetzt (bisher 0,88 €/m² = - 0,13 €/m²) |
| Einstimmig (Enthaltungen FWH) | |
| 10 | Antrag der Fraktion Die Grünen Heidenrod vom 03.11.2025; | |
| Amber-Licht (1800 K) für neue und umgerüstete Straßenbeleuchtung | |
| Für die gemeindliche Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten und bei Austausch/Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung wird, soweit technisch machbar und Förderrichtlinien gerecht, die Lichtfarbe Amber mit der Farbtemperatur 1800 Kelvin installiert. | |
| Einstimmig (1 Enthaltung) | |
| Eher formellen Charakter haben die Beschlüsse zur Novellierung gemeindlicher Richtlinien, die allesamt einstimmig beschlossen wurden: | |
| 11 | 2. Nachtrag der Richtlinien zur Förderung der Partnerschaftspflege mit den Partnergemeinden Mád, Wissous und Sollstedt durch Vereine und Vereinigungen vom 18. März 1994 | |
| 12 | 5. Nachtrag zu den Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen der Gemeinde Heidenrod vom 02. Dezember 1991 in der Fassung des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 14. Januar 2003 | |
| 13 | 6. Änderung der Richtlinien zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom 28. Juni 1991 in der Fassung der 5. Änderung vom 07. Februar 2005 | |
| Ebenfalls einstimmig beschlossen: | |
| 14 | Neuaufstellung Regionalplan Südhessen | |
| Entwurf/Vorentwurf 2025, Offenlage Regionalplan | |
| Südhessen, regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main | |
| hier: Stellungnahme der Gemeinde Heidenrod | |
| 1. | Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Juli 2025 die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main den Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen und des regionalen Flächennutzungsplanes für die Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 2025 beschlossen hat. |
| 2. | Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 29. September – 28. November 2025 inklusive Nachfrist bis 15. Dezember 2025 stattfindet. |
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| Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.11.2025 Seite: 17/17 |
| 3. | Der Gemeindevertretung stimmt der Stellungnahme, die der Gemeindevorstand in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Hendel und der Bauverwaltung erarbeitet hat, zu und beauftragt den Gemeindevorstand die Stellungnahme mit der Ergänzung 4., dem Regierungspräsidium Darmstadt zuzuleiten. |
| 4. | In der Stellungnahme ist einzuarbeiten und darzustellen, dass die Plan-Flächen „Wald in Planung“ in dem dicht bewaldeten Gemeindegebiet für nicht erforderlich gehalten werden. |
Ich weise nochmals darauf hin, dass die jeweiligen Beratungsunterlagen
auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod
http://www.heidenrod.de/
unter der Rubrik „Bürgerservice““
Button „BÜRGERINFO AUS DEN GREMIEN“
oder https://www.heidenrod.sitzung-online.de/public/
eingestellt sind und dort eingesehen werden können.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 30. Januar 2026 angesetzt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Interesse an der Arbeit und den Beschlüssen der Gemeindevertretung und nutze die Gelegenheit, Ihnen allen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr zu wünschen.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht mir diese mitzuteilen.