Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Wiesbaden und das Amtsgericht Wiesbaden gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30.05. bis 06.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Rathausstraße 9, 1. Stock, Zimmer A 19, 65321 Heidenrod-Laufenselden, aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.