Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen, Gemarkung Kemel, Flur 5, Flurstücke 102/3, 85, 82, 78 und 121
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 beschlossen, dass beabsichtigt ist, analog den Vorschriften des § 6 Hess. Straßengesetz, die nachfolgenden gemeindeeigenen, nicht ausgebauten Wegeparzellen einzuziehen und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen:
| Flur | Flurstück | Größe | Lage | Eigentümer |
| 5 | 102/3 | 747 m² | In der Pfaffendelle | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 85 | 778 m² | Am Hexenplatz | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 82 | 789 m² | Am Hexenplatz | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 78 | 521 m² | Am Kalkweg | Gemeinde Heidenrod |
| 5 | 121 | 1.902 m² | Die dürre Gewann | Gemeinde Heidenrod |
Öffentliche Bekanntmachung des Ankündigungsbeschlusses zur Entwidmung
Für die oben genannten gemeindeeigenen Wegeparzellen besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr, da alle angrenzenden Grundstücke über bestehende gemeindeeigene Wegeparzellen ausreichend verkehrlich erschlossen sind.
Analog § 6 Hess. Straßengesetz wird hiermit die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt gemacht.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom 01. Juni bis 31. August 2026 die Möglichkeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen vorzutragen.
Wünsche, Bedenken und Anregungen sind schriftlich oder per Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heidenrod, Zimmer 203, Herr Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Hinweis:
Die Wegeparzellen, die nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden sollen, sind in der nicht maßstäblich unten abgedruckten Liegenschaftskarte markiert dargestellt.
Anlage: Liegenschaftskarte (unmaßstäblich verkleinert)