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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bienenkopf und Mühlberghänge bei Heidenrod Wisper“

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Darmstadt

Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bienenkopf und Mühlberghänge bei Heidenrod Wisper“

Auf Grund des § 22 Abs. 2 und des § 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), in Verbindung mit § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), beabsichtige ich die Ausweisung des Naturschutz-gebietes „Bienenkopf und Mühlberghänge bei Heidenrod Wisper“.

Das Naturschutzgebiet umfasst Flächen der Flur 1 in der Gemarkung Nauroth und Flur 2 in der Gemarkung Langschied der Gemeinde Heidenrod im Rheingau-Taunus-Kreis.

Bei den Flächen handelt es sich um Waldflächen im Besitz des Landes Hessen, welche als Naturwaldentwicklungsflächen bereits aus der forstlichen Nutzung genommen wurden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörigen Abgrenzungs- und Übersichtskarte kann in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 16. August 2023 während der Dienststunden bei folgender Offenlegungsstelle eingesehen werden:

• Rathaus der Gemeinde Heidenrod, Vorzimmer/Bürgermeister, Zimmer A 11, Rathausstraße 9 in 65321 Heidenrod-Laufenselden,

Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf können bis einschließlich 31. August 2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt vorgebracht werden. Stellungnahmen sollten eine Begründung enthalten. Sofern sich die Bedenken auf eine konkrete Fläche beziehen, ist es hilfreich eine Karte beizufügen, aus der die Lage der Fläche ersichtlich ist.

Die niedergelegten Unterlagen finden Sie informell auch im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen.

Darmstadt, 15. Juni 2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Az. V 53.2-88 n 58/2-2023