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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

der Gemeinde Heidenrod vom 27.06.1997

in der Fassung des 12. Nachtrages vom 13.02.2025

Aufgrund des § 6 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBI. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20. Mai 2026 folgenden 13. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:

1.

§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt acht.

2.

Dieser 13. Nachtrag tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensschritte eingehalten wurden.

Heidenrod, den 28. Mai 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
(Diefenbacn)
Bürgermeister