der Gemeinde Heidenrod vom 27.06.1997
in der Fassung des 12. Nachtrages vom 13.02.2025
Aufgrund des § 6 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBI. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20. Mai 2026 folgenden 13. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:
| 1. | § 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung: |
| (2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt acht. | |
| 2. | Dieser 13. Nachtrag tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. |
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensschritte eingehalten wurden.