(Ortsteile Egenroth, Grebenroth, Martenroth)
Für das Ortsgericht Heidenrod V ist das Amt des Ortsgerichtsschöffen/in neu zu besetzen. Das Ortsgericht setzt sich aus einem/r Ortsgerichtsvorsteher/in, zwei stellv. Ortsberichtsvorsteher/in und zwei Ortsgerichtsschöffen/innen zusammen.
Interessierte Bürger/innen können sich für das Amt melden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung; die Ernennung auf die Dauer von 5 / bzw. 10 Jahren erfolgt durch das Amtsgericht Bad Schwalbach.
Gemäß § 2 HOGG (Hess. Ortsgerichtsgesetz) sind die Ortsgerichte Hilfsbehörden der Justiz.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Gemäß § 6 HOGG sind die Mitglieder des Ortsgerichts Ehrenbeamte des Landes auf Zeit.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein und ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben. Sie dürfen nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben und als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Außerdem dürfen im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zum Stellv. Ortsgerichtsvorsteher bzw. Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin ernannt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, bis 31. Juli 2025 melden.
Bei der Interessensbekundung sind Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Straße, Wohnort und derzeit ausgeübter Beruf, anzugeben.
Nähere Informationen zur Tätigkeit als Ortsgerichtsmitglied erhalten Sie bei der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, Frau Klös unter der Rufnummer 06120 / 7930.