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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Abgeschlagene Schwalbennester und zugemauerte Mauerseglerquartiere

Nachdem uns Hinweise von Bürgern erreicht haben, dass es immer wieder vorkommt, dass Schwalbennester zerstört werden, möchten wir darauf hinweisen, dass die Nester der Schwalben, die ganzjährig unter Naturschutz stehen, nur in Ausnahmefällen bei Dach- und Renovierungsarbeiten entfernt werden dürfen.

Nach § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes, ist das Abschlagen oder Zerstören der Nester sogar ausdrücklich verboten. Auch dürfen die Nester oder die Gelege nicht an einen anderen Platz umgesiedelt werden.

Oft ist der Lärm durch die Jungvögel oder die Verschmutzung der Grund, was die Hausbewohner dazu bringt, die Nester zu entfernen. Die Verschmutzung der Hausfassade durch die Vögel lässt sich leicht vermeiden. Mit der Montage eines Brettes an der richtigen Stelle, wird der Kot aufgefangen und damit nicht mehr zum Ärgernis für Hausbewohner und -besitzer.

Mauerseglern werden bei Gebäudesanierungen oft die Bruthöhlen mit Fugenmörtel oder Dämmplatten verschlossen. Die Netze der Baugerüste verhindern, dass die Nester angeflogen werden können. Die Küken verhungern dann und die Brut ist verloren.

Die Brutzeit ist derzeit in vollem Gange und erfordert unbedingt besondere Rücksicht.

Wir bitten um Aufmerksamkeit und die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Gebäudebesitzer und Bauherren.

Ordnungsamt der Gemeinde Heidenrod