Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hundekot - Kostenpflichtige Verwarnungen und Anzeigen an das Ordnungsamt

Die Hinterlassenschaften der geliebten Vierbeiner, des besten Freundes des Menschen, führen bei der Bevölkerung immer wieder zur Ärger und Unmut. Aus allen Ortsteilen werden Beschwerden und Klagen an die Verwaltung herangetragen. Aktuell waren unzählige „Haufen“ entlang der Grünstreifen und Feldwege Grund nachvollziehbarer Beschwerden beim Ordnungsamt, da dem Anwohner beim Mähen der Fläche buchstäblich die „Sch…“ um die Ohren flog und Kleinkinder „Haufen-sammeln“ spielten. Es ist sicherlich richtig, dass wir hier auf dem Land leben und ein Hund hier noch richtig Hund sein darf. Das soll auch so bleiben. Aber nichts desto trotz, hat sich auch ein Hundehalter/Hundehalterin an gewisse „Spielregeln“ zu halten. Es kann nicht „normal“ sein, seinen geliebten Vierbeiner einfach mal so zum Auslauf oder „Geschäftchen verrichten“, nach draußen vor die Tür zu lassen, nach dem Motto „Der weiß schon, wo er sein Häufchen zu machen hat“.

Die sogenannten „Tretminen“ sind nicht nur ein Ärgernis, gerade für den, der plötzlich darin steht, sie stellen auch eine Gesundheitsgefährdung durch eine mögliche Krankheitsübertragung dar. Es ist kaum denkbar, dass die Halter, die eine solche Verschmutzung mit Hundekot zulassen, die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners im eigenen Vorgarten oder auf dem Gehweg vor dem eigenen Anwesen begrüßen würden.

Ist beim Ausführen ein „Missgeschick“ passiert, hat es der/die Ausführende umgehend zu beseitigen. Die den Hund ausführende Person hat immer ein Tütchen mitzuführen, um den abgesetzten Hundekot aufzunehmen und Zuhause ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hundekot ist nicht nur ein verbreitetes Ärgernis, sondern birgt für Rinder auch eine große Gefahr. Über mit Kot verunreinigtes Futter von Feldern und Wiesen wird der Erreger Neospora caninum übertragen, der zu Verkalbungen und Totgeburten führen. Viele Hundehalter scheinen das nicht zu wissen. Im gesamten Gemeindegebiet tauchen immer wieder gleichlautende Klagen auf.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Heidenrod wird kostenpflichtige Verwarnungen wegen nicht beseitigtem Hundekot aussprechen, soweit dies nachzuweisen ist. Hundehalter können bei der Gemeindeverwaltung schriftlich angezeigt werden, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen. Unverzichtbar ist dabei eine konkrete Zeugenaussage, am besten mit Fotobelegen, die die Zuordnung zu einem bestimmten Hundehalter beweisen können.

Problematisch ist natürlich die Weiterverfolgung durch die Behörde, wenn der Halter nicht genannt werden kann, da bei der Vielzahl der Hunde in Heidenrod eine Zuordnung über die bloße Beschreibung des Tieres leider nicht möglich ist.

Es bleibt die Hoffnung, dass mit diesem abgedruckten Aufruf an die Vernunft und das Einsehen der Verantwortlichen eines Besserung eintritt. Sollte das nicht gelingen, muss es über den Geldbeutel des Verantwortlichen versucht werden, Einsicht zu erzwingen.