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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Satzung  über die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen

Aufgrund der §§ 5 und 51, Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I 2005 / S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl I 2005 / S 674) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I.S. 546) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod in ihrer Sitzung am 07.10.2022 nachfolgende Satzung beschlossen:

Satzung

über die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen

§ 1

Die in dem anliegenden Planausschnitt gekennzeichnete Wegeparzelle

Gemarkung Springen, Flur 4, Flst. 32/1

wird nicht mehr für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Zweckbestimmung „öffentlicher Weg“ wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heidenrod, den 06. Januar 2023  — 
Der Gemeindevorstand  —  Diefenbach
der Gemeinde Heidenrod  —  Bürgermeister