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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2024

Muster 1

zu § 60 Satz 1 Nr. 1 (§ 94 i.V.m. § 97 HGO)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Haushalt der AöR Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 9 (2) i.V.m. § 6 (3) Nr. 4 der Satzung in der Fassung vom 26. Oktober 2020 hat der Verwaltungsrat am 29.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Erfolgsplan

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.240 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.040 €

mit einem Saldo von 2.200 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Saldo von 0 €

mit einem Überschuss von 2.200 €,

im Vermögensplan

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.100 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000 €

mit einem Saldo von -10.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

mit einem Saldo von 0 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von 3.100 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 5

Es wird kein eigenes Personal beschäftigt.

§ 6

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO und damit nicht der vorrangigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen, gelten:

Heidenrod, den 14.11.2023
Der Vorstand

Gezeichnet:

Diefenbach, Vorstandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 18.01.2024 bis Freitag, 26.01.2024 im Rathaus, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, 1.Stock, Zimmer A15, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Donnerstag,

21.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag,

22.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Montag,

22.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag,

23.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch,

24.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag,

25.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag,

26.01.2024

08:00 - 12:00 Uhr

Heidenrod, den 09.01.2024
Der Vorstand

Gezeichnet:

Diefenbach, Vorsitzender