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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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5. Nachtrag zu den Richtlinien

zur Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen der Gemeinde Heidenrod vom 02. Dezember 1991

in der Fassung des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 14. Januar 2003

In ihrer Sitzung vom 28. November 2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod folgenden 5. Nachtrag zu den Richtlinien zur Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen der Gemeinde Heidenrod beschlossen.

1.

Ziffer 2.1. erhält folgende Fassung:

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind, dass die Vereine in Heidenrod ansässig sind und als förderungswürdig anerkannt werden und ihre Mitglieder überwiegend Heidenroder Bürger sind. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet der Gemeindevorstand.

2.

Ziffer 3.1 erhält folgende Fassung:

Vereine können auf Antrag für die Durchführung öffentliche, kulturelle Veranstaltungen in Heidenrod, insbesondere Konzerte und Theaterabende, in besonders zu begründenden Fällen einen Zuschuss erhalten.

3.

Die Ziffern 4.1. und 4.2. erhalten folgende Fassung:

Der Zuschuss der Gemeinde aus besonderem Anlass (z.B. Anschaffung von Instrumenten) kann bis zu 20 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, im Höchstfalle 1.500 € betragen.

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen von mehr als 2.500 € für außergewöhnliche Investitionen oder Veranstaltungen von besonderem kulturellem Wert sind bis zum 01. September des Vorjahres beim Gemeindevorstand einzureichen, damit sie bei der Haushaltsberatung berücksichtigt werden können.

4.

Die Anlage 1 Kulturelle Vereine wird ersatzlos aufgehoben.

5.

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensschritte eingehalten wurden.

Heidenrod, den 02. Januar 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
(Diefenbach) Bürgermeister