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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Wohin mit dem Schnee?

Die letzten Winter sind bzw. waren relativ mild und schneearm.

Trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb (mangels Übung) stellt sich scheinbar für viele, wenn es schneit die Frage: „Wohin mit dem Schnee, vom Gehweg“?

Auf die Fahrbahn, liegt nahe, ist aber keine gute Idee, denn der nächste Schneepflug wirft ihn zurück auf den Gehweg.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ist der Schnee und ggf. Eisstücke grundsätzlich außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern.

Nur wenn das aufgrund der örtlichen Situation nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen so abgelagert werden, dass der Verkehr (Fußgänger und Fahrzeuge) möglichst wenig beeinträchtigt wird. Bei Tauwetter sind zusätzlich Abläufe und Rinnen freizuhalten, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann.

An die Frage der Zumutbarkeit sind dabei wesentlich höhere Anforderungen zu stellen als die bloße „Bequemlichkeit“.

Was generell und immer unzulässig ist, ist das Ablagern von Schnee vom eigenen Grundstück (z.B. Garagenzufahrt/ Hofflächen) auf der Verkehrsfläche.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!