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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 5 und 51, Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I 2005 / S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl I 2005 / S 674) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I.S. 546) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod in ihrer Sitzung am 27.06.2025 nachfolgende Satzung beschlossen:

Satzung

über die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen

§ 1

Die in dem anliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Wegeparzellen

Gemarkung Wisper, Flur 2, Flurstück 35, 49 und 50

werden nicht mehr für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Zweckbestimmung „öffentlicher Weg“ wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heidenrod, den 17. Juli 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
gez. (Diefenbach), Bürgermeister