Titel Logo
"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 5 und 51, Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I 2005 / S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl I 2005 / S 674) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I.S. 546) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod in ihrer Sitzung am 27.06.2025 nachfolgende Satzung beschlossen:

Satzung

über die Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen

* Teilfläche von ca. 1.328,00 m²

Hinweis: Eine Teilvermessung wird nicht durchgeführt.

§ 1

Die in dem anliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Wegeparzellen

Gemarkung Hilgenroth, Flur 2, Flurstück 123 und Flur 2, Flurstück 129 (teilweise)

werden nicht mehr für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Zweckbestimmung „öffentlicher Weg“ wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heidenrod, den 11. Juli 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
gez. (Diefenbach), Bürgermeister