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"tip" Heidenroder Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Informationen zum Waschbären

Einige Bürgerinnen und Bürger sind mit der Anwesenheit von Waschbären konfrontiert.

Wer die Tiere „los“ werden will, muss einiges beachten. Wohnflächen, Hofanlagen und Gärten sind nach Jagdrecht, sogenannte befriedete Bezirke; hier ruht die Jagd; die Jäger sind nicht berechtigt hier zu jagen und sind auch nicht zuständig!

Fallen dürfen nach § 19 Hess. Jagdgesetz nur Personen aufstellen, die die notwendige Sachkunde haben, sprich einen „Fallenlehrgang“ besucht und bestanden haben.

Aussetzten darf man Waschbären nach dem Fang nicht ( § 23 Hess. Jagdgesetz), da es sich um eine invasive Art handelt, die das Ökosystem belastet. Nach Jagdrecht (§ 31, 3 Hess. Jagdverordnung) darf ein lebend gefangener Waschbär vom Grundeigentümer zwar grundsätzlich fachgerecht getötet werden (Schusswaffe), aber auch dazu bedarf es der nachgewiesenen Sachkunde. Auch ist fraglich, ob nach Tierschutzrecht ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung vorliegt und weiterhin sind die Schonzeiten vm 01. März bis 31. Juli, sowie den Muttertierschutz zu beachten.

In Summe können wir als Gemeinde nur davor abraten, Waschbären zu fangen oder gar zu töten.

Die Jägerschaft ist außerhalb der Ortslagen aktiv damit beschäftigt, den Bestand an Waschbären so klein als möglich zu halten und möglichst zu reduzieren.

Nachfolgend noch einige nützliche Hinweise Seitens der Wildtierrettung (www.wildtierrettung.de). Im Bedarfsfall kontaktieren Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer.

Nicht füttern und keine Nahrung zur Verfügung stellen! Es lockt Waschbären an und sie verlieren ihre Scheu vor den Menschen!

  • Müll und Abfälle sollten Sie unzugänglich aufbewahren.
  • Müll- und Biotonnen ggf. mit starken Spanngummis sichern oder mindestens einen halben Meter entfernt von Zaun oder Mauer aufstellen.
  • Gelbe Säcke morgens rausstellen oder in verriegelbaren Boxen aufbewahren.
  • Keine Speisereste (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Brot, Obst etc.) auf den Komposthaufen werfen! Unproblematisch sind Gartenabfälle und Gemüsereste, Kartoffelschalen usw. gut geeignet sind verschließbare Schnellkomposter.
  • Füttern Sie Haustiere nicht draußen und räumen Sie die Reste abends ins Haus.
  • Vogel- und Eichhörnchenfutter darf nicht erreichbar sein.
  • Reifes Obst und Beeren ernten, Fallobst regelmäßig einsammeln.

Keine Überstiegsmöglichkeiten von benachbarten Bäumen, einem Haus oder Schuppen ermöglichen!

  • Hochstämmige Obstbäume durch eine ca. 1 m hohe, glatte Metallmanschette die keine Haltemöglichkeiten bietet, schützen.
  • Aufstieg aufs Dach durch glatte 1 m x 1 m Blechmanschetten verhindern, damit die Waschbären keinen Halt an den Fallrohren der Regenrinnen finden.
  • Bäume und Sträucher kürzen, die an oder über das Dach reichen.

Einstiege mit soliden Baumaterialien schließen!

  • Metallgitter auf dem Schornstein anbringen (z.B. wird von der Firma Ahrens ein "Dohlen Schutzgitter" angeboten)
  • Zersprungene Fenster, Risse im Mauerwerk oder offene Kamine müssen als potenzielle Einschlupflöcher gesichert werden.
  • Dachkästen verschließen oder verkleiden, verschobene Dachziegel überprüfen.

Katzenklappen nachts verschließen!

  • oder Mikrochip gesteuerte Katzenklappen nutzen.
  • oder einen Vorbau bauen, der nur springend und nicht kletternd überwunden werden kann.

Auf Lagerung von verschiedenem Unrat im Garten oder Terrasse und Balkon, wie Sperrmüll oder Baumaterial verzichten. So bietet man Unterschlupf und Möglichkeiten für Nachtquartiere. Auch Gartenhäuser & Garagen sind begehrte Schlaf- und Wurfplätze.

Waschbären sind nachtaktiv und sie mögen keinen Lärm. Starke Lampen & laute Musik vertreiben sie. Ihr Geruchssinn ist sehr stark. Auf in Benzin getränkte Lappen reagieren sie sehr empfindlich und ziehen sich zurück.

Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden um eine Rückkehr zu verhindern Wenn der Waschbär weitergezogen ist, alle Zugänge verschließen & sichern sowie auf Futterreste achten.