Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heidenrod die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, zur Reinigung der Gehwege und Straßen vor ihren Grundstücken verpflichtet sind.
Die zu reinigenden Straßen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heidenrod. Diese Reinigungsverpflichtung umfasst das Beseitigen von Laub, Schmutz und Unrat sowie das Entfernen von Schnee und Eis im Winter. Verpflichtete im Sinne dieser Satzung sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie sonstig zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Dies gilt ebenso für sonstige Besitzer, die das Grundstück nutzen, wenn sie die durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen vertraglich übernommen haben und die Genehmigung des Gemeindevorstands vorliegt.
Durch regelmäßige Reinigung tragen Sie dazu bei, unsere Gemeinde sauber und sicher zu halten. Bei Missachtung dieser Verpflichtung kann die Gemeinde notwendige Reinigungsarbeiten auf Kosten der Anwohner durchführen lassen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.